Barbara Schwartz

Heilpraktikerin für Psychotherapie

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Analytische Jugendlichenpsychotherapie

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Das Therapieangebot der HeilpraktikerIn für Psychotherapie richtet sich in aller Regel an SelbstzahlerInnen und Privatversicherte mit entsprechender Leistungsvereinbarung in ihrem Versicherungsvertrag, In Ausnahmerfällen erstatten auch die Krankenkassen die Kosten (siehe Kosten und Abrechnung).

Der sogenannte "kleine" HP-Schein berechtigt  zu einer berührungslosen, nichtmedizinischen Behandlung.
Eingeführt wurde er ursprünglich, um therapeutisch tätigen PsychologInnen eine rechtliche Basis zur Behandlung ihrer PatientInnen zu verschaffen.
Grundsätzlich waren zur "Behandlung" von PatientInnen schon seit vielen Jahrzehnten ausschliesslich ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen befugt.
Ein Gerichtsurteil in den 80er Jahren zeigte dann auf, dass die vielen nichtmedizinischen PsychotherapeutInnen bis dahin praktisch in einem rechtsfreien Raum behandelt hatten.
Daraufhin wurde der "kleine" HP-Schein geschaffen.
Es ist also kein Berufsbild, sondern nur eine Prüfung, die es erlaubt, andere Menschen psychotherapeutisch zu behandeln.
Für die psychotherapeutische Arbeit als HeilpraktikerIn für Psychotherapie ist nach der Prüfung deshalb eine weitere Qualifikation für eine pschotherapeutische Richtung erforderlich.

In meinem Falle ist dies eine Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und psychoanalytischer Therapie.
Analytische Psychoherapie ist neben der Verhaltenstherapie eine von den Krankenkassen anerkannte Psychotherapie.