Analytische
Jugendlichenpsychotherapie
Heilpraktikerin
für Psychotherapie Kontakt
und Impressum
Der sogenannte "kleine" HP-Schein berechtigt zu einer
berührungslosen, nichtmedizinischen Behandlung.
Eingeführt wurde er ursprünglich, um therapeutisch tätigen
PsychologInnen
eine rechtliche Basis zur Behandlung ihrer PatientInnen zu verschaffen.
Grundsätzlich waren zur "Behandlung" von PatientInnen schon seit vielen
Jahrzehnten ausschliesslich ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen befugt.
Ein Gerichtsurteil in den 80er Jahren zeigte dann auf, dass die vielen
nichtmedizinischen PsychotherapeutInnen bis dahin praktisch in einem
rechtsfreien Raum behandelt hatten.
Daraufhin wurde der "kleine" HP-Schein geschaffen.
Es ist also kein Berufsbild,
sondern nur eine Prüfung, die es erlaubt, andere Menschen
psychotherapeutisch zu behandeln.
Für die psychotherapeutische Arbeit als HeilpraktikerIn für
Psychotherapie ist nach
der Prüfung deshalb eine weitere
Qualifikation für eine pschotherapeutische Richtung erforderlich.
In meinem Falle ist dies eine Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und
psychoanalytischer Therapie.
Analytische Psychoherapie ist neben der Verhaltenstherapie eine von den
Krankenkassen anerkannte Psychotherapie.